Ein neuer Job würde Dir gut stehen!

Aufgabe:

Die Funktion des Veranstaltungsleiters gemäß § 38 Abs. 2 Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) sowie Die Funktion des Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik gemäß § 39 Abs. 1 VStättVO. Eine Änderung des Aufgabengebietes bleibt vorbehalten.

Qualifikation:

Einen Meister (m/w/d) für Veranstaltungstechnik oder eine vergleichbare Qualifikation, Eigeninitiative, Selbstständigkeit, Organisationsgeschick sowie die Bereitschaft, sich engagiert in das bestehende Team einzubringen, Sicherer Umgang mit den gängigen Informations- und Kommunikations-techniken, Aufgeschlossenheit gegenüber Innovationen und Digitalisierung, Hohe Flexibilität und Belastbarkeit sowie Sicheres und freundliches Auftreten.