Aufgabe:
Das Aufgabengebiet umfasst die Leitung des Fachdienstes mit den vier Fachgruppen: * FG Ia Allgemeiner Sozialer Dienst, * FG Ib Wirtschaftliche Jugendhilfe, * FG II Unterhalt und rechtliche Vertretung des Kindes (Beistandschaften, Vormundschaften, Unterhaltsvorschuss) und * FG III Familien-Service (Kindertagespflege, Frühe Hilfen, Jugendpflege). Die einzelnen Fachgruppen werden von entsprechenden Leitungskräften geführt. Der Leiter/die Leiterin des Fachdienstes 51 führt u.a. die Geschäfte der laufenden Verwaltung im Bereich der öffentlichen Jugendhilfe (§ 70 Abs. 2 SGB VIII) und muss die Einheit der Jugendhilfe herstellen. Zurzeit umfasst der Fachdienst über 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gesucht wird eine engagierte und motivierte Persönlichkeit mit hoher Fach- und Führungskompetenz, die in der Lage ist, den Fachdienst zur Erfüllung der vielfältigen Anforderungen zu führen. Besondere Herausforderungen liegen unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen in der Weiterentwicklung * der sozialraum- und wirkungsorientierten Jugendhilfe und der regionalen Bildungslandschaft, * der Leistungen als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe unter besonderer Berücksichtigung der Stärkung der Elternverantwortung und des Kindesschutzes und in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den freien Trägern/Trägerinnen, * der fachlichen Steuerung und der Handlungsstrategien unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Aspekte, * der wirkungsorientierten Steuerung des Budgets, des Finanz- und Fachcontrollings sowie des Qualitätsmanagements. Die Aufgaben sind in enger Zusammenarbeit mit der Politik, den freien Trägerinnen und Trägern der Jugendhilfe, den Schulen, dem Jobcenter sowie anderen Organisationen und Behörden zu gestalten. Eine Änderung der Aufgabenzuweisung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Bereitschaft zur Mitarbeit im Katastrophenschutzstab des Landkreises wird vorausgesetzt.Qualifikation:
Sie erfüllen die Voraussetzungen des § 72 Abs. 2 SGB VIII (erfahrene Fachkraft), Und Sie verfügen über ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom oder Master), vorzugsweise in den Fachrichtungen Erziehungs-, Sozial- oder Rechtswissenschaften oder vergleichbarer Studiengänge mit ähnlicher Schwerpunktsetzung, Oder Die Befähigung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, Fachrichtung Allgemeine Dienste mit entsprechender Erfahrung. Sie überzeugen uns durch: Berufliche Erfahrungen in der Kinder- und Jugendhilfe, Ein ausgeprägtes Talent, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren und zu führen, Ein hohes Maß an Entscheidungsfreude und Verantwortungsbereitschaft, Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen, Selbstreflexions- und Kritikfähigkeit, Eine ausgeprägte Kommunikations- und Netzwerkkompetenz, Ein sicheres Auftreten und Verhandlungsgeschick, Soziale und interkulturelle Kompetenz, Analytische und konzeptionelle Fähigkeiten sowie Planungs- und Organisationskompetenz, Erfahrungen in der lösungsorientierten Konfliktbearbeitung und im Krisenmanagement, Belastbarkeit, Engagement und zeitliche Flexibilität. Wünschenswert sind: Kenntnisse der aktuellen fachlichen und politischen Entwicklungen und Diskussionen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Schulentwicklung, Kenntnis der rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen einer Kommunalverwaltung, Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit politischen Gremien. Der sichere Umgang in den gängigen Office-Anwendungen und eine Fahrerlaubnis der Klasse B werden vorausgesetzt.Weitere Angebote in den Bereichen: