Aufgabe:
Leitung der MaschinenanlageQualifikation:
Besitz des Befähigungszeugnisses »Leiterin/Leiter der Maschinenanlage«, das aufgrund einer mit der entsprechenden Prüfung abgeschlossenen Fachhochschulausbildung (Diplom oder Bachelor) erworben wurde Seediensttauglichkeit für das Fahrtgebiet Gültige Befähigungsnachweise (Sicherheitsgrundausbildung, Rettungsbootsmann für Überlebensfahrzeuge und fortschrittliche Brandbekämpfung) Möglichst Fahrzeiterfahrung nach Erwerb des vorstehend genannten Befähigungszeugnisses Bereitschaft zur Teilnahme an QualifizierungsmaßnahmenWeitere Angebote in den Bereichen: