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Aufgabe:

Leitung des Ratsbüros und Verantwortlichkeit für die Fachbereiche Ratsangelegenheiten, Repräsentation, Öffentlichkeitsarbeit, Betreuung der eingemeindeten Ortschaften und Städtepartnerschaften Organisation, Vorbereitung der Sitzungsunterlagen, Teilnahme und Nachbereitung von abendlichen Sitzungen der städtischen Gremien unter Verwendung des Ratsinformationssystems Planung des Sitzungskalenders der städtischen Gremien Bearbeitung und rechtliche Prüfung von kommunalen Grundsatzfragen des Stadtrates, der Ausschüsse und Fraktionen sowie Fraktionsführung und -finanzierung inklusive deren bestimmungsgemäße Verwendung und Stellungnahme bei der Kontrollbehörde Sicherung des Informationsflusses zwischen Verwaltung und Mandatsträgern Weiterentwicklung und Kontrolle auf Einhaltung der amtsspezifischen Satzungen, Richtlinien und Anweisungen Konzeptionelle Entwicklung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen der/des Hauptverwaltungsbeamten Organisation und Verantwortung bei kulturellen und touristischen, außenwirksamen Veranstaltungen und Höhepunkten sowie damit verbundene Zusammenarbeit mit städtischen Organisationen

Qualifikation:

Abgeschlossenes Studium der Verwaltungswissenschaften (z.B. Bachelor of Arts oder Diplom-Verwaltungswirt/in für den allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst) oder eine vergleichbare Qualifikation (z.B. abgeschlossener A II- bzw. B II- Lehrgang) Alternativ nachrangig: eine Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (bzw. abgeschlossener A I - bzw. B I - Lehrgang) mit der Bereitschaft zur Teilnahme am B II - Lehrgang Erfahrung im Umgang mit Wirtschaft, Kommunalpolitik, Verwaltung und Medien sind ebenfalls wünschenswert Führungsfähigkeiten sowie hohe Sozialkompetenz Eigeninitiative, Entscheidungsfreudigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Durchsetzungsvermögen PC-Kenntnisse, Umgang mit Word und Excel Klare und sichere mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit Verschwiegenheit, Selbstständigkeit, Gewissenhaftigkeit, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit Führerschein Klasse B Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen außerhalb der regulären Dienstzeit insbesondere in den Abendstunden