Aufgabe:
Die Klausuren am Ende des Wintersemesters 2024/25 finden im Februar 2025 statt, die Korrekturzeit kann frei eingeteilt werden. Es besteht die Möglichkeit, die Korrekturtätigkeit auch für folgende Semester dauerhaft zu übernehmen.Qualifikation:
Voraussetzungen für eine Bestellung als Korrekturassistentin/Korrekturassistent sind: * ein abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Universität oder in einem wissenschaftlichen, mindestens vierjährigen Studiengang an einer gleichstehenden Hochschule und mindestens eine vierjährige Berufserfahrung * eine selbständige Unterrichtstätigkeit im Prüfungsfach an einer Universität von mindestens einem Jahr (Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich). * Sie dürfen nicht bereits an der Universität beschäftigt seinWeitere Angebote in den Bereichen: