Aufgabe:
Beratung und Überwachung unserer Mitglieder und Versicherten in Fragen der Sicherheit und der Gesundheit Ermittlung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Beratung der Unternehmen zur Gefährdungsbeurteilung, Integration des Arbeitsschutzes und Umsetzung der Gesundheitsförderung Schulung von Personen, die Aufgaben und Verantwortung in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben Vorträge und Publikationen Tätigwerden überwiegend im AußendienstQualifikation:
Ingenieurwissenschaftliches oder naturwissenschaftliches Studium mit dem Abschluss als Bachelor und anschließende mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit Bereitschaft zu einer zweijährigen Ausbildung zur Aufsichtsperson - das theoretische Grundlagenwissen wird im Rahmen von Lehrgängen in Dresden vermittelt Sehr willkommen ist uns Ihre Bewerbung auch, wenn Sie über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Aufsichtsperson oder zum Gewerbeaufsichtsdienst (3. QE) verfügen Kontaktfreude, Praxisorientierung, Durchsetzungsfähigkeit und VerhandlungsgeschickWeitere Angebote in den Bereichen: