Aufgabe:
Beteiligung als Träger öffentlicher Belange (TöB) bei Bauleitplanungen, Nutzungsänderungen und baulichen Anlagen (ohne Windkraftanlagen) Fachliche Beratung von Kommunen/Bauherr*innen, Erstellung von Genehmigungen sowie Überprüfung von Vermeidungs-/Kompensationsmaßnahmen die Bauleitplanungen/Vorhaben betreffend Bearbeitung, Prüfung und Genehmigung von Leitungsbauvorhaben sowie Versorgungsleitungen in enger Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten Prüfung und Genehmigung von sonstigen Abgrabungen/Aufschüttungen sowie diesbezügliche Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten Verfassen von Stellungnahmen (teilweise mit besonderem Prüfaufwand) und Erstellen von Bescheiden Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten Schutz und Erhaltung archäologischer KulturdenkmälerQualifikation:
Abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium der Fachrichtung Landschaftsplanung, Landespflege, Landschaftsökologie, Umweltmanagement, Naturschutz oder Ein vergleichbares ingenieurwissenschaftliches Studium mit Bachelor/Master/Diplom-Abschluss Und darüber hinaus idealerweise Gute Kenntnisse im Naturschutzrecht auf Bundes-, Landes- und europäischer Ebene Verständnis vom Verwaltungshandeln einer Naturschutzbehörde unter Berücksichtigung des Verwaltungsrechts, Zivilrechts, Gefahrenabwehrrechts und Datenschutzrechts Erfahrung in der Beurteilung naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sachverhalte Routinierter Einsatz von Standard-EDV-Anwendungen (MS-Outlook, Excel, Word) Gute Deutschkenntnisse (Kompetenzniveau mindestens C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) Die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 und die Bereitschaft, Ihren eigenen PKW gegen Kostenerstattung zu nutzenWeitere Angebote in den Bereichen: