Ein neuer Job würde Dir gut stehen!

IT-Service-Specialist - Helpdesk Bundesverwaltung (w/m/d)

17.12.2024
Frankfurt am Main­­,­­ Berlin

Aufgabe:

Als erste Ansprechperson kümmern Sie sich um die Annahme, Priorisierung, Klassifizierung und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Fachkundig, hilfsbereit und serviceorientiert bearbeiten Sie, im Ticketsystem, per Mail oder Telefon die verschiedensten Nutzer-Anfragen. Dabei bieten Sie Erstlösungen bei Störungen an und beantworten Fragen zu unseren Produkten. Komplexere Themen leiten Sie an die Spezialistinnen und Spezialisten weiter. Ihre Kunden sind im Schwerpunkt die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung, denen Sie bei Störungen und Anfragen eine erste Auskunft geben.

Qualifikation:

Sie verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung mit einschlägigem IT-Bezug oder über nachgewiesene, gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen im entsprechenden Berufsbild von mindestens 3 Jahren. Oder: Sie verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem Verwaltungsberuf oder im kaufmännischen Bereich. Oder: Sie befinden sich als Beamtin/Beamter in der Laufbahn des mittleren Dienstes in der BesGr. A 6m bis A 8 BBesO. Grundkenntnisse über gängige Hard- und Software im Endanwenderbereich Idealerweise erste Erfahrungen in der Handhabung von Ticketsystemen und in der telefonischen Kundenbetreuung. Allgemeine Kenntnisse zu Produkten des ITZBund überzeugen uns. Sie erledigen Ihre Aufgaben gewissenhaft. Ihren Aufgaben begegnen Sie mit Leistungsmotivation. Sie zeigen Initiative und übernehmen Eigenverantwortung. Sie zeichnen sich durch Kooperations- und Teamfähigkeit aus Belastbarkeit und Stressresistenz gehören zu Ihren Kernkompetenzen. Ihr zukünftiges Team arbeitet im Schichtbetrieb (Früh- und Spätschicht). Der Schichtplan wird in Abstimmung mit den Teammitgliedern aufgestellt, so haben auch Sie einen Einfluss auf die auszuübenden Schichten und können Familie und Beruf gut unter einen Hut bringen. Es gibt Schichtzulagen und zusätzliche Urlaubstage. Zudem stimmen Sie einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu.