Aufgabe:
Zur Verstärkung des Teams der Ordnungsverwaltung. Mitarbeiter/in für die Ordnungsverwaltung zur Durchführung ordnungsbehördlicher Maßnahmen, insbesondere der Überwachung des ruhenden Verkehrs.Qualifikation:
Haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und verfügen idealerweise über einen Lehrgang nach § 3 KomVollzBV um als Hilfspolizeibeamtin bzw. Hilfspolizeibeamter eingesetzt zu werden oder sind bereit diesen Lehrgang, ca. 150 Stunden in Vollzeit, zu absolvieren Sind bereit Dienst zu jeder Tages- und Nachtzeit zu leisten, auch am Wochenende und an Feiertagen Sind freundlich, teamfähig, zuverlässig, engagiert und belastbar Verfügen über gute Kenntnisse in den gängigen EDV-Anwendungen Sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse BWeitere Angebote in den Bereichen: