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Aufgabe:

Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) der Stadt Zell i.W. (ca. 6.300 Einwohner) mit den Ortsteilen Adelsberg, Atzenbach, Gresgen, Mambach, Pfaffenberg und Riedichen ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers zum 01.12.2025 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wahl findet am Sonntag, den 21.09.2025, eine evtl. notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 12.10.2025 statt.

Qualifikation:

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung i.S. des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ausgeschlossenen Personen. Der amtierende Bürgermeister bewirbt sich voraussichtlich zur Wiederwahl.