Aufgabe:
Tätigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst. Dabei handelt es sich insbesondere um die Überwachung der hygienischen Verhältnisse und die Durchführung angeordneter Maßnahmen in Krankenhäusern, Altenheimen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Gemeinschaftseinrichtungen und anderen Einrichtungen gemäß §36 des IfSG. Die Überwachung von Einrichtungen der Hygieneverordnung NRW Die Mitwirkung in entsprechenden Planungsverfahren Die Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen Die Überwachung von Schwimm- und Badebecken Die Durchführung von Belehrungen gem. §43 IfSGQualifikation:
Abgeschlossene Berufsausbildung als Gesundheitsaufseher/in bzw. Hygienekontrolleur/in Kenntnisse der anzuwendenden Gesetze (ÖGDG, IfSG, etc.) Gute EDV-Kenntnisse (Kenntnisse im Fachprogramm ISGA sind erwünscht) Eigenverantwortliches Arbeiten Durchsetzungs- und Kommunikationsvermögen Hohes Maß an Teamfähigkeit und Belastbarkeit Wahrnehmung von Außendiensttätigkeiten Führerschein Klasse B (vorher 3) und die Bereitschaft ihren privaten PKW gegen eine Aufwandsentschädigung auch für dienstliche Zwecke zu nutzenWeitere Angebote in den Bereichen: