Aufgabe:
Beratung bei der Einhaltung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeits- und Körperschutzmitteln Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung sowie in sonstigen Fragen der Ergonomie Erstellung von Arbeitsplatz- und Gefährdungsbeurteilungen Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat sowie Aufsichtsbehörden Durchführung von Arbeitsschutzausschuss-SitzungenQualifikation:
Abgeschlossene Ausbildung als Techniker, Meister oder Ingenieur, bevorzugt Fachkraft für Arbeitssicherheit Weitere Qualifikationen, z.B. Brandschutzbeauftragter, Gefahrgutbeauftragter wünschenswert Erfahrung im Bereich Arbeitsschutz gemäß DGUV V2 Freundliches und kundenorientiertes Auftreten Beratungskompetenz, Kommunikations- und Teamfähigkeit Führerschein Klasse BWeitere Angebote in den Bereichen: