Ein neuer Job würde Dir gut stehen!

Aufgabe:

Beratung von über- und verschuldeten Familien oder Einzelpersonen (Basisberatung, Krisenintervention, Schuldnerschutz, Budgetberatung usw.) Einleitung, Unterstützung und Durchführung von Maßnahmen der Schuldenregulierung Psychosoziale Beratung Durchführung von Insolvenzberatung nach Insolvenzverordnung/ Landesgesetz AGInsO Kooperation mit Ämtern, Gerichten, sozialen Diensten, Beratungsstellen etc.

Qualifikation:

Wir wünschen uns eine Persönlichkeit mit abgeschlossenem Fach/-Hochschulstudium der Sozialen Arbeit oder vergleichbar (z.B. BWL/ Rechtswissenschaft) die für Insolvenzberatung die Anforderungen nach Art. 112, Abs. 2, S.2 AGSG erfüllt. mit strukturierter und eigenständiger Arbeitsweise die Einfühlungsvermögen und Gesprächsführungsqualitäten auszeichnen. mit Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität und Verantwortungsbewusstsein mit Kenntnissen des Sozial- und Vollstreckungsrechts mit versiertem Umgang mit EDV/ Dokumentationsprogrammen etc.