Aufgabe:
Wahrnehmung aller Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Planen, Organisieren und Durchführen fachspezifischer Schulungen Beraten aller Fachbereiche in Fragen der Arbeitssicherheit Mitgestalten und Weiterentwickeln des Qualitäts- und Umweltsystems ÖKOPROFIT Mitgestalten des Umweltmanagementsystems EMAS unter Berücksichtigung des Energieeffizienzgesetzes Durchführen von internen Audits und Begehungen sowie Verantworten externer Audits im Bereich Arbeitssicherheit Durchführen und Dokumentieren von Unterweisungen und BegehungenQualifikation:
Abgeschlossenes technisches Ingenieurstudium; alternativ Meister in einem technischen Beruf oder Fähigkeiten bzw. Erfahrungen, die den geforderten Aus- und Fortbildungsanforderungen entsprechen und auf andere Art und Weise erworben wurden Zusatzausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) zwingend erforderlich Relevante Berufserfahrung in diesem Tätigkeitsfeld in vergleichbaren Branchen (z. B. Verkehr, Instandhaltung und Produktion) Erweiterte Anwendungserfahrung in den MS-Office-Produkten Eigenverantwortliches, selbständiges und systematisches Handeln Kommunikationsfähigkeit und gute Ausdrucksfähigkeit sowohl mündlich als auch schriftlich Sicheres Auftreten, hohes Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und EigeninitiativeWeitere Angebote in den Bereichen: