Aufgabe:
Wahrnehmung der Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft gemäß § 6 ASiG Schwerpunkt Maschinensicherheit: Sicherstellung, dass Neuanlagen, Umbauten und technische Veränderungen den Anforderungen der Maschinenrichtlinien und anderen relevanten Rechtsvorschriften entsprechen Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Mitwirkung bei der Erstellung und Überprüfung der Gefährdungsbeurteilungen Schaffung einer rechtssicheren Organisation in den Bereichen Sicherheit und GesundheitsschutzQualifikation:
Abgeschlossenes naturwissenschaftliches Studium oder Techniker oder Meister, Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten, Berufserfahrung im Bereich Arbeitssicherheit, Kenntnis einschlägiger Rechtsvorschriften Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachkunde Brand- und Explosionsschutz Hohes Maß an Flexibilität und Einsatzbereitschaft Sehr gute Deutsch- und gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift Gute Kenntnisse in den Microsoft-365-Anwendungen und die Bereitschaft weitere IT-Tools zu nutzenWeitere Angebote in den Bereichen: