Aufgabe:
Beratung der Geschäftsführung und Belegschaft für alle Angelegenheiten rund um Arbeitssicherheit Arbeitsschutz und Unfallverhütung Beurteilung von Arbeitsbedingungen Überwachung und Kontrolle zwecks Einhaltung arbeitssicherheitsrelevanter Bestimmungen Mitwirkung bei Unterweisungen Dokumentation und BerichtserstattungQualifikation:
Abgeschlossene technische Berufsausbildung im Bereich Technik, Ingenieurwesen, Arbeitssicherheit oder vergleichbar, sowie abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß § 7 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Fundierte Kenntnisse im Arbeits- und Gesundheitsschutz, idealerweise ergänzt durch Kenntnisse in Umweltschutz oder Brandschutz Erfahrung in der Anwendung relevanter gesetzlicher Vorschriften und Normen (z. B. ArbSchG, BetrSichV, DGUV-Vorschriften) Sicherer Umgang mit MS Office Selbstständige, strukturierte und lösungsorientierte Arbeitsweise Teamfähigkeit sowie sicheres Auftreten gegenüber internen und externen Ansprechpartnern Bereitschaft zur kontinuierlichen WeiterbildungWeitere Angebote in den Bereichen: