Aufgabe:
Die Beratung der Antragsteller*innen sowie die EDV-unterstützte Bearbeitung der Leistungsanträge Die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII für Anspruchsberechtigte nach § 1 AsylblG Die Beratung der Antragsteller*innen und die EDV-unterstützte Bearbeitung der Leistungsanträge inkl. der Vorlage und eigenständig erarbeiteten Stellungnahme im Widerspruchsverfahren Steuerung der Fallentwicklung und fallbezogen enge Kooperation mit Integrationsmanagement, Gesundheitsabteilung, Ausländerbehörden, Rückkehrberatung, u.a.Qualifikation:
Ein abgeschlossenes Studium als Bachelor of Arts - Public-Management - bzw. Diplomverwaltungswirt*in (FH), Bachelor Allgemeine Finanzwirtschaft, Bachelor of Law, ein abgeschlossenes Studium in Sozialrecht oder Rechtswissenschaften, einen Abschluss als Sozialwirt*in, Verwaltungsfachwirt*in oder eine vergleichbare Qualifikation Die Stelle eignet sich auch für Quereinsteigende mit einem Abschluss in einem verwaltungsnahen Studiengang. In diesem Fall bieten wir eine Nachqualifizierung für den Bereich der Sozialverwaltung. Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit Kommunikations- und Teamfähigkeit Sensibilität für die Lebenssituation der Antragsteller*innen Gute EDV-Kenntnisse Sicherheit im Umgang mit sozialrechtlichen Vorschriften Idealerweise sozialleistungsrechtliche VorerfahrungWeitere Angebote in den Bereichen: