Aufgabe:
Mit der Stelle verbundene Tätigkeiten.Qualifikation:
Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin Kenntnisse in der Herstellung von Blutprodukten gemäß §§ 14, 15, 63a und 72 Arzneimittelgesetz sind erwünscht, aber nicht Voraussetzung Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind. Niveau C1) sowie Besitz der deutschen Approbation