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Exposé-Förderung für Promotionsinteressierte (m/w/d) am Graduiertenzentrum

16.09.2024
Passau

Aufgabe:

Die Exposé-Förderung umfasst einen Vertrag als Wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Umfang von 30 Prozent der regulären Arbeitszeit. Im Falle einer Förderung wird der Vertrag für sechs Monate geschlossen. Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifizierung in Entgeltgruppe 12 oder 13 des TV-L.

Qualifikation:

* Studierende mit überdurchschnittlichen Leistungen in der Abschlussphase eines zur Promotion berechtigenden Studiengangs (Studienabschluss nicht nach 31. März 2025), die eine Promotion an der Universität Passau planen, und * Graduierte (Studienabschluss nicht vor 31. März 2024) mit überdurchschnittlichen Leistungen, die eine Promotion an der Universität Passau planen. Eine Förderung ist nicht möglich, wenn Sie im geplanten Förderzeitraum in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Passau stehen. Die Förderung kann frühestens angetreten werden, sobald alle Prüfungsleistungen zum Abschluss des Studiums erbracht wurden. Ein späterer Beginn ist in begründeten Ausnahmefällen möglich, spätestens jedoch bis zwölf Monate nach Studienabschluss.