Aufgabe:
Die kommunale Bewertungsstelle führt für alle städtischen Dienststellen Wertermittlungen im Immobilienbereich durch. Zu Ihren Aufgaben gehören: Sie ermitteln den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken. Sie bewerten Rechte an Grundstücken. Sie ermitteln Mieten und Pachten. Sie prüfen den Einsatz von Fördermitteln für bauliche Anlagen im Bereich sozialer Einrichtungen. Sie sind zuständig für die Ermittlung der jeweiligen Erstattungsbeträge. Sie überprüfen Baukosten in Anlehnung an übliche baufachliche Prüfungen. Sie betreuen das Jugendamt, Träger*innen von Einrichtungen und Investor*innen bei den sich hieraus ergebenden Fragestellungen. Sie erstellen Wertermittlungen auf Grundlage der Regelungen der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Sie prüfen Gutachten externer Sachverständiger*innen. Im Mittelpunkt dieser Stelle steht die selbstständige Ermittlung von angemessenen Kostenerstattungsbeträgen bei der Errichtung oder Erweiterung von Kindertageseinrichtungen auf Grundlage des hierfür ortsüblichen Modells. Träger*innen von Kindertageseinrichtungen werden auf dieser Basis durch die Gemeinden die Kosten für die Bereitstellung von geeigneten Immobilien für Kindertageseinrichtungen erstattet: Die Ermittlung einer angemessenen Kostenerstattung ist unter Berücksichtigung von Baukostenzuschüssen zu ermitteln und ist somit eine technische und wirtschaftliche Aufgabenstellung. Bei der Beurteilung von Immobilien und der Ermittlung von Erstattungsbeträgen bzw. angemessenen Mieten/Pachten sind Marktkenntnisse notwendig und Grundsätze der Immobilienbewertung zu berücksichtigen.Qualifikation:
Studium. Sie haben ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) als Diplom-Ingenieur*in mit einem der folgenden Fachrichtungen erfolgreich abgeschlossen: Architektur Bauingenieurwesen (Hochbau) Geomatik (Vermessungswesen) Erfahrung. Sie kommen aus der Praxis: Mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung im Bereich Bewertung von Grundstücken sind wünschenswert. Führerschein. Sie verfügen über den Führerschein Klasse B. Sie besitzen die Fähigkeit, den Belangen der einzelnen Beteiligten verständnisvoll entgegenzukommen und fachkundig damit umzugehen, ohne dabei den Blick für das Allgemeinwohl zu verlieren. Sie können technische und wirtschaftliche Zusammenhänge beurteilen und alternative Lösungen bewerten. Ihre gute Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit runden Ihr Profil ab.