Aufgabe:
Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach Artikel 10 in Verbindung mit Anhang I der europäischen Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU, die national über Regelungen im Immissionsschutz-, Wasser- und Kreislaufwirtschaftsrecht umgesetzt wurde. Vollzug arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften in Industrie- und Gewerbebetrieben. Die Tätigkeit ist mit Innen- und Außendienst verbunden.Qualifikation:
Abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches Studium (Bachelor oder FH) vorrangig der Fachrichtungen Maschinenbau, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik, Oberflächentechnik, Chemieingenieurwesen oder Umweltschutztechnik Kenntnisse im Bereich des Immissionsschutzes, der Abfall- und Kreislaufwirtschaft, der Abwassertechnik, der Anlagen- oder der Arbeitssicherheit Hohe Eigeninitiative, Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit bei flexibler Arbeitsweise Ausgeprägtes Argumentationsgeschick auch in schwierigen Verhandlungen, gepaart mit einem hohen Maß an Überzeugungskraft Gute allgemeine EDV-Kenntnisse sowie einen routinierten Umgang mit Office-Programmen wie Outlook, Word, Excel und PowerPoint Eine Fahrerlaubnis der Klasse B (Personenkraftwagen) Erfahrungen auf dem Gebiet des Umwelt- und/oder Arbeitsschutzes sind von VorteilWeitere Angebote in den Bereichen: