Aufgabe:
Nach einer umfassenden 2-jährigen Ausbildung unter vollen Bezügen werden Sie nach deren erfolgreichem Abschluss als Aufsichtsperson nach § 18 SGB VII Ursachen von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ermitteln Mitgliedsunternehmen im Bereich des Handels und der Warenlogistik in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes überwachen, beraten und unterstützen Personen aus den Mitgliedsunternehmen im Arbeitsschutz ausbildenQualifikation:
Ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Chemie (Diplom Univ. oder Master) Eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums durch eine Tätigkeit, die den Abschluss Ihres Studiums voraussetzt Gewandtheit in Wort und Schrift in deutscher Sprache Bereitschaft zur Reisetätigkeit in der Region und im gesamten Bundesgebiet sowie einen gültigen Führerschein und die Eignung zum Führen eines PKW Persönliches Engagement sowie empathischer und wertschätzender Umgang mit allen BeteiligtenWeitere Angebote in den Bereichen: