Aufgabe:
Führen von rechtlichen Betreuungen als Behördenbetreuer, u. a. Unterstützung und Vertretung in rechtlichen, finanziellen und/oder gesundheitlichen Bereichen, sofern dies die zu betreuende Person nicht mehr selbständig kann Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der betreuten Personen in den durch das Betreuungsgericht beschlossenen Aufgabenbereichen Organisation notwendiger Hilfen und Maßnahmen zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstverantwortung (Orientierung an den Wünschen und Lebensvorstellungen der betreuten Person im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten) Erweiterte Unterstützung vor und während eines BetreuungsverfahrensQualifikation:
Ein Studium zum Bachelor of Arts - Soziale Arbeit oder ein vergleichbares pädagogisches Studium, ein Studium zum Bachelor of Arts - Public Management oder ein Studium der Rechtswissenschaften Erfahrungen im Bereich der rechtlichen Betreuungen sind wünschenswert Berufserfahrung im Bereich Betreuungsrecht und Kenntnisse über die gesetzlichen Grundlagen (BGB, BtOG, FamFG, VBVG) sowie Kenntnisse im Bereich SGB I-XII sind von Vorteil Berufliche Erfahrung in der Begleitung und Beratung von Menschen mit geistiger, psychischer und/oder körperlicher Beeinträchtigung Hohes Maß an Leistungs- und Einsatzbereitschaft, Konfliktfähigkeit und Belastbarkeit sowie die Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln innerhalb des Verantwortungsbereichs Erfahrung im Umgang mit psychisch erkrankten, suchtbeeinträchtigten und behinderten Menschen, auch in Krisensituationen Kooperationsfähigkeit, Reflexionsvermögen, gute Selbst- und Arbeitsorganisation Mobilität (u.a. zur Wahrnehmung von Außendiensttätigkeit)Weitere Angebote in den Bereichen: