Aufgabe:
* Überprüfung und Durchsetzung von rechtlichen Vorgaben * Interne und externe Kommunikation als zentrale Aufgabe der Biologischen Sicherheit § 31 Gentechnik-Sicherheitsverordnung * Kommunikation zentraler Aufgaben der biologischen Sicherheit intern und extern (insbesondere mit der zuständigen Behörde) * Koordination von Fortbildungsangeboten mit Aspekten der biologischen SicherheitQualifikation:
* Abgeschlossenes naturwissenschaftliches, medizinisches oder veterinärmedizinisches Hochschulstudium (Master, Diplom oder Staatsexamen) * Umfassende Erfahrung in der Forschungsförderung an Universitäten oder Forschungseinrichtungen sowie im Management wissenschaftlicher Projekte * Mindestens dreijährige Tätigkeit auf dem Gebiet der Gentechnik, insbesondere der Mikrobiologie, Zellbiologie, Virologie oder Molekularbiologie * Verständnis für rechtliche ZusammenhängeWeitere Angebote in den Bereichen: