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Aufgabe:

Feststellung der erforderlichen zustandsbedingten Bauaufgaben einschließlich Planung Maßnahmen- und Budgetplanung Wahrnehmung der Interessen der Bauherrin und Eigentümerin, Leitung und Koordination der Baumaßnahme im Zusammenspiel aller Gewerke Beauftragung und laufende Begleitung der Baumaßnahmen, Verfolgung und Überwachung der Baudurchführung Erfassung, fachtechnische Bewertung und Fortschreibung der Bauzustände und Klassifizierung des Gebäudebestandes Steuerung des operativen Liegenschaftspersonals im Objektmanagementteam Entgegennahme von Schadensmeldungen Prüfung und Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht Sicherstellung der Durchsetzung von Schadensersatz-?/Gewährleistungsangelegenheiten

Qualifikation:

Abgeschlossene bautechnische (Fach-)Hochschulausbildung (Diplom [FH]?/Bachelor) vorzugsweise der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen oder vergleichbare Studiengänge oder gleichwertige Kenntnisse und langjährige Erfahrungen auf Ingenieurniveau Berufserfahrung im Bereich von kleinen Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie bei Bauunterhaltungsmaßnahmen, möglichst praktische Erfahrungen als Bauleitung und häufiger Umgang mit Firmen/Handwerksunternehmen Gute baufachliche Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich des Facility Managements, möglichst auf dem Gebiet des Baumanagements Fundierte Fachkenntnisse in allen Leistungsphasen der HOAI sowie gute Kenntnisse aller einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie Normen Kenntnisse in SAP und CAFM bzw. die Bereitschaft, sich fehlende Kenntnisse kurzfristig anzueignen Gründliche und sorgfältige Arbeitsweise bei hoher Zuverlässigkeit Eigeninitiative und Fähigkeit zum kreativen und konzeptionellen Arbeiten Gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit Kunden-?/adressatenorientiertes Verhalten, ausgeprägtes und zielorientiertes Verhandlungsgeschick Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung nach § 10 SÜG Voraussetzung für die Stellenbesetzung des Arbeitsplatzes ist die erfolgreiche erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG), in die ggf. auch der/die Ehe-?/Lebenspartner/in einbezogen wird. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich im Vorfeld Ihrer Bewerbung bspw. über das Bundesamt für Verfassungsschutz ( www.verfassungsschutz.de ).