Aufgabe:
Beratung und Abstimmung mit dem Gebäudenutzer und Maßnahmenträger sowie Planern, Gutachtern, Sonderfachleuten, genehmigenden Stellen etc. Erstellung von Leistungsbildern und Verträgen/ ?Nachträgen einzuschaltender freiberuflich Tätiger Koordination und Überwachung der Leistungen von freiberuflich Tätigen im Hinblick auf die vorgegebenen Termin-, Kosten- und Qualitätsvorgaben der Baumaßnahmen Prüfung und Bewertung der Kostenermittlungen sowie Bau-, Planungs- und Ausschreibungsunterlagen hinsichtlich der Qualität, Kosten und Termine Kontrolle von Angeboten und Rechnungen von freiberuflich Tätigen sowie bauausführenden Firmen Erarbeitung baufachlicher StellungnahmenQualifikation:
Vorausgesetzt wird Ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Bachelorstudium in der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (Hochbau), Bei verbeamteten Personen die Besoldungsgruppe A 10 BBesO und die Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst. Worauf es uns noch ankommt Fachkenntnisse in den Leistungsphasen der HOAI, Kenntnisse im öffentlichen Vertrags- und Vergaberecht sowie im Bauordnungsrecht, Projektmanagementkenntnisse, Verhandlungsgeschick im Umgang mit Auftraggebern und Auftragnehmern, Die Fähigkeit zur fachübergreifenden, kollegialen Zusammenarbeit, Ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, soziale Kompetenz und Empathie sowie ein gewandtes Auftreten und überzeugende Ausdrucks- und Kommunikationsfähigkeit, Erfahrungen in der Abwicklung öffentlicher Baumaßnahmen (Land, Kommune oder Bund), weitere Kenntnisse (z. B. RBBau, VHB) werden berufsbegleitend vermittelt, Erfolgreiches Durchlaufen einer Sicherheitsüberprüfung »Ü2« gemäß dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG des Bundes) nach einem erfolgreichen Auswahlverfahren.