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Aufgabe:

Baurechtliche Prüfung und Beurteilung von Bauanträgen und Bauvoranfragen sowie baurechtliche Stellungnahmen zu anderen Fachverfahren Beratung von Architekten, Bauherren und Gemeinden im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

Qualifikation:

Diplom-Ingenieur (FH), Bachelor der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen, Staatlich geprüfter Techniker, Fachrichtung Bautechnik, mit der Bereitschaft zur Qualifizierung zum Bauverständigen gemäß § 46 Abs. 4 LBO oder vergleichbare Qualifikation Berufserfahrung in dem oben genannten Aufgabenbereich ist erwünscht Kenntnisse im Bauordnungs- und Bauplanungsrecht sind von Vorteil Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick Mobilität zur Wahrnehmung von Außenterminen