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Aufgabe:

Gesetzliche und bestellte Amtsvormundschaften und Pflegschaften führen (gesetzliche Vertretung von Minderjährigen in der gesamten elterlichen Sorge oder in Teilen, Förderung und Gewährleistung der Pflege und Erziehung des Mündels) Regelmäßigen und persönlichen Kontakt in der Umgebung des Mündels pflegen Gerichtsverfahren als gesetzliche Vertretung für Minderjährige führen Stellungnahmen für die Gerichte erarbeiten Mit anderen Organisationen, Personen, Fachdiensten und Behörden zusammenarbeiten Nähere Informationen finden Sie in dem auf unserer Website veröffentlichten Anforderungsprofil.

Qualifikation:

Eine der folgenden Qualifikationen: Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung/Public Administration bzw. Dipl.-Verwaltungswirt*in (FH) (Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung Allg. Dienste, ehemals gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst) Fachhochschul-/Bachelor-/Masterstudium mit sozialwissenschaftlicher, pädagogischer oder psychologischer Ausrichtung mit gleichwertigen Fähigkeiten und mit entsprechenden Erfahrungen von Sozialarbeiter*innen bzw. Sozialpädagog*innen mit staatlicher Anerkennung (z. B. Studiengänge Pädagogik, Erziehungswissenschaften bzw. Kindheitspädagogik, Bildung und Erziehung im Kindesalter, Frühpädagogik, Sonderpädagogik, pädagogische Psychologie) Fachhochschul-/Bachelorstudium mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung im Bereich der Amtsvormundschaft oder Berufsbetreuung im Minderjährigenrecht Oder eine der folgenden Qualifikationen, wenn bereits berufliche Erfahrungen in der sozialen Arbeit nachgewiesen werden können: Rechts- und Notarfachwirt*in Dipl.-Betriebswirt*in (FH) oder Dipl.-Kaufmann*frau (FH) bzw. entsprechender Bachelor Kaufmännische*r Fachwirt*in wie Sparkassenfach-, Bankfach-, Sparkassenbetriebs-, Bankbetriebs-, Steuerfach- oder Sozialfachwirt*in oder Fachwirt*in im Sozial- und Gesundheitswesen Erstes juristisches Staatsexamen mit mindestens halbjährlicher praktischer Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung Fahrerlaubnis der Klasse B/Klasse 3 (alt) Bereitschaft zum Einsatz des eigenen Pkw zur Durchführung von Außendienstterminen gegen eine Fahrtkostenerstattung nach dem Bundesreisekostengesetz Erfüllung des Fachkräftegebotes gem. § 72 SGB VIII Einschlägige Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe, alternativ im sozialen Bereich Kenntnisse im bürgerlichen Recht und Sozialrecht (insbesondere Jugendhilferecht) Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Leistungsbereitschaft und Initiative Verantwortungsbereitschaft und -bewusstsein Bereitschaft zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen in den Bereichen Vormundschaftswesen und systemische Familienberatung Bereitschaft, Dienst auch außerhalb der üblichen Zeiten zu leisten Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeitverteilung Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist die Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beizufügen. Den Anforderungen dieser Stelle entsprechende Kenntnisse der deutschen Sprache setzen wir voraus. Wir weisen darauf hin, dass bei einer Einstellung ein erweitertes Führungszeugnis abgefordert wird.