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Amtstierarzt ­­/­­ Amtstierärztin (m/w/d) für die Leitung der Abteilung Veterinärwesen

15.11.2024
Gifhorn

Aufgabe:

Leitung der Abteilung Planung, Organisation und Koordination der Sachgebiete Schlachttier- und Fleischhygiene, Lebensmittelhygiene, Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz, Veterinärverwaltung, einschließlich Krisenmanagement Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems EQUINO Grundsatzangelegenheiten in allen Sachgebieten Amtstierärztliche Sachbearbeitung je nach Aufgabenschwerpunkt

Qualifikation:

Gesucht wird eine überdurchschnittlich engagierte und verantwortungsbewusste Persönlichkeit mit ausgeprägtem organisatorischen Geschick, die ein hohes Maß an Eigeninitiative, Führungs- und Sozialkompetenz, gute Kommunikationsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, Teamfähigkeit, hohe Belastbarkeit und die Einsatzbereitschaft vielfältige Aufgaben wahrzunehmen, besitzt. Darüber hinaus ist eine uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für Tätigkeiten im Außendienst erforderlich. Laufbahnbefähigung für den höheren Veterinärdienst (»Amtstierarztexamen«) bzw. die Befähigung zur Einstellung als Beamter / Beamtin (m/w/d) im 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste (aufgrund des erfolgreich absolvierten Veterinärreferendariats) Wünschenswert wäre darüber hinaus die Promotion zum Dr. med. vet. sowie die Anerkennung als Fachtierarzt für öffentliches Veterinärwesen oder deren zeitnaher Abschluss Mehrjährige Berufserfahrung in Aufgabenbereichen der Veterinärverwaltung sowie fundierte veterinärmedizinische Fach- und Rechtskenntnisse zum Besetzungszeitpunkt In der Praxis angewandte Führungserfahrung Bürgerorientiertes Auftreten, hohes fachliches und persönliches Engagement, überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft Ausgeprägte analytische und konzeptionelle Fähigkeit, Problemlösungskompetenz und vernetztes Denken Hohes Maß an Überzeugungskraft, Verhandlungsgeschick, Präsentations- und Moderationsfähigkeit Bereitschaft zur Aufgabenerledigung auch außerhalb der öffentlichen Dienstzeiten sowie zur Teilnahme am wöchentlich wechselnden Rufbereitschaftsdienst Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für PKW und die Bereitschaft, einen Privat-PKW für dienstliche Zwecke gegen Entschädigung nach der Niedersächsischen Reisekostenverordnung einzusetzen