Ihre Aufgaben:
Die Zuständigkeiten zur Sachbearbeitung in der Ausländerbehörde sind grundsätzlich generalistisch ausgestaltet. Gleichwohl sind zwei Fachgruppen gebildet worden, wobei sich eine dieser Fachgruppen mit Zuständigkeiten des humanitären Ausländerrechtes befasst und die andere sich um rechtliche Aufgabenstellungen aus dem Bereich Arbeitsmigration, Familiennachzug und Freizügigkeitsrecht kümmert. Zwei der zu besetzenden Stellen in Bremervörde sind der Fachgruppe des humanitären Aufenthaltsrechts, die in Rotenburg zu besetzende Stelle ist der Fachgruppe Arbeitsmigration, Familiennachzug und Freizügigkeitsrecht zugeordnet.

Ihr Profil:
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