Die Unfallkasse Hessen (UKH) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei der UKH sind alle Angestellten des öffentlichen Dienstes in Hessen sowie Kinder in Tageseinrichtungen, Schulkinder, Studierende und ehrenamtlich Tätige unfallversichert. Wichtige Aufgaben der UKH sind u. a. die Verhütung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten und die Feststellung von Leistungen nach Versicherungsfällen.
Die dazu erforderlichen fachlichen und methodischen Kompetenzen vermitteln wir Ihnen im Rahmen einer zweijährigen Ausbildung, die teilweise in Dresden beim Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bzw. in St. Augustin am Institut für Arbeitssicherheit der DGUV stattfindet und die mit einer Prüfung abschließt.
Die Eingruppierung liegt nach abgeschlossener Ausbildung zur Aufsichtsperson je nach Qualifikation bei EG 12/13 TVöD (VKA) (während der Ausbildung bei EG 11/12 TVöD (VKA)). Die Probezeit beträgt sechs Monate. Bei Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen besteht, nach der Ausbildung, die Möglichkeit der Übernahme in ein Beamtenverhältnis.
Diese Vollzeitstelle ist grundsätzlich teilbar, jedoch muss sichergestellt werden, dass die Stelle in vollem Umfang besetzt werden kann.
Die Unfallkasse Hessen unterstützt die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention und setzt sich besonders für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen ein. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen oder Menschen mit Behinderung, die ihnen gleichgestellt sind, werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Die Förderung von Frauen haben wir uns zum Ziel gesetzt und sind insbesondere an Bewerbungen von Frauen interessiert.
Bitte laden Sie Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopien, Nachweise über Studien-/Ausbildungsabschlüsse und berufliche Tätigkeiten, etc.) bis zum 28.02.2025 über unser Bewerbungsportal hoch oder senden sie per Post an: