Der Landkreis Tübingen bietet erstklassige
Zukunftsperspektiven und eine hohe Lebensqualität. Beste Voraussetzungen für Ihre berufliche Karriere in unserem modernen und dienstleistungsorientierten Landratsamt mit einem vielseitigen Aufgabenbereich.
Das Landratsamt Tübingen sucht für die Abteilung Ordnung und Baurecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter*in (w/m/d) in der
Das Landratsamt Tübingen sucht für die Abteilung Ordnung und Baurecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter*in (w/m/d) in der
Sachbearbeitung (m/w/d)
für das Haushaltswesen
für das Haushaltswesen
Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
- Haushaltsplanung und Haushaltsüberwachung für die Abteilung
- Haushaltsberichterstattung / Berichtswesen
- Abrechnung Flüchtlingsunterbringung mit Land, Städten und Gemeinden
- Abrechnung der gemeinsamen Dienststelle Ausländerbehörde Landratsamt Tübingen/Stadt Mössingen
- Bearbeitung von Rechnungen
- Erstellen von Kassenanordnungen und Statistiken
Wir erwarten von Ihnen:
- ein abgeschlossenes Studium als Bachelor of Arts bzw. Dipl. Verwaltungswirt*in (FH), Verwaltungsfachwirt*in, ein abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaft oder vergleichbare Qualifikationen
- gute Kenntnisse im neuen Haushalts- und Rechnungswesen
- eine selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
- ein hohes Maß an Engagement, Belastbarkeit, Entscheidungsfreudigkeit sowie Teamfähigkeit und Kommunikationsgeschick
- gute EDV-Kenntnisse (MS-Office-Paket, SAP)
Wir bieten Ihnen:
eine unbefristete Vollzeitstelle in EG 10 TVöD
einen attraktiven Arbeitsplatz in einer modernen Kreisverwaltung mit wertschätzender Unternehmenskultur
ein Personalentwicklungskonzept mit umfassenden persönlichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Chancengleichheitsplan und Betriebliches Gesundheitsmanagement
sehr gute Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und die Möglichkeit von alternierendem Homeoffice
Zuschuss zum Job-Ticket und weitere Unterstützungen im Rahmen des Mobilitätsmanagements
Schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerbende berücksichtigen wir nach den Zielsetzungen des Schwerbehindertenrechts.