Die Stadtverwaltung Waltershausen schreibt zur alsbaldigen Besetzung die Stelle als
Bauamtsleiter (m/w/d)
in Vollzeit (39h) aus.
Die Stadt Waltershausen mit seinen 7 Ortsteilen ist mit ca. 12.500 Einwohnern die zweitgrößte Stadt im Landkreis Gotha. Sie befindet sich am Nordrand des Thüringer Waldes. Die Stadt Waltershausen ist im Landkreis ein bedeutender wirtschaftlicher Standort. Weiterhin sind die Ortsteile im Emstal ein stark ländlich geprägter Bereich. Für die Neubesetzung der Stelle Amtsleiter Bauverwaltung wünschen wir uns eine engagierte und selbständig handelnde Persönlichkeit die mit folgenden Aufgaben betraut wird:
Aufgaben:
- Organisation und Leitung des Bauamtes
- Verantwortung und Steuerung von städtischen Bauprojekten
- Prüfung und Abschluss von Honorarverträgen/Abwicklung der Abrechnungen
- Haushaltsrechtliche Vorbereitung und Abwicklung der städtischen Aufgaben im übertragenen Verantwortungsbereich
- Gremienarbeit im Stadtrat, Bauausschuss und Planungs- und Zweckverbänden
Profil:
- Sie haben ein abgeschlossenes Studium im Bereich Bauingenieurwesen, Architektur, Städtebau oder einen vergleichbaren Abschluss
- Sie haben praktische Kenntnisse über alle Leistungsphasen der HOAI
- Sie konnten idealerweise bereits Führungserfahrung sammeln
- Sie sind kommunikationsstark, verbindlich und können die Anliegen der Stadt in Verhandlungen und Kooperationen mit externen Geschäftspartnern durchsetzungsstark repräsentieren
- Selbstständiges zielorientiertes Arbeiten ist für Sie selbstverständlich
- Eigeninitiative und Durchsetzungsvermögen notwendig
Wir bieten an:
- Eine Eingruppierung nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst in einer unbefristeten Beschäftigung.
- Bei entsprechender Eignung kann dem Stelleninhaber die Eingruppierung in die E 11 in Aussicht gestellt werden.
- Zusätzliche betriebliche Altersvorsorge
- Weihnachtsgeld
- LOB
- VWL (vermögenswirksame Leistungen)
- flexible Arbeitszeiten
- Weiterbildung durch externe und interne Trainings, Konferenzen, Mentoring u.v.m.
- Urlaub (mindestens 30 Tage)