zu besetzen. Der Arbeitszeitumfang beträgt
100 %, davon 50 % zunächst befristet bis zum
31.12.2025. Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst der Länder (TV-L) mit einer
wöchentlichen Arbeitszeit von 39,50 Stunden. Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen aller
tariflichen und persönlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 5 TV-L. Die Stelle ist
grundsätzlich teilbar.