Headerbild

Sachbearbeiter/-in Führerscheinstelle (m/w/d)

Wir suchen Sie für das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stelle ist in Teilzeit (65 %) und befristet bis zum 30.06.2026 mit Option zur Übernahme zu besetzen.

Die Führerscheinstelle ist ein Sachgebiet der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle in Stuttgart-Feuerbach. Neben den vielfältigen Aufgaben des Fahrerlaubnisrechts ist sie auch zuständig für den Vollzug des Personenbeförderungsrechts sowie Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten und für Genehmigungen nach dem Rettungsdienstgesetz.

Ein Job, der Sie begeistert

  • Sie nehmen die analog und digital über service-bw eingehenden Anträge auf Erteilung, Erweiterung, Verlängerung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung an und bearbeiten diese unter Anwendung des Fachverfahrens KM-Fahrerlaubnis (LaIF)
  • die Annahme der Anträge auf Erteilung, Wiedererteilung, Übertragung von Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz und auf Geschäftsführerwechsel (im Taxi- und Mietwagenverkehr) gehört ebenfalls zu Ihren Aufgaben
  • zudem bearbeiten Sie die Anträge auf Fahrzeugwechsel und auf Berichtigung und Ersatz von Urkunden zur Personenbeförderung
  • Anträge auf Erteilung oder Erweiterung einer Fahrlehrerlaubnis oder Seminarerlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz werden von Ihnen angenommen und geprüft
  • Sie erteilen mündliche und schriftliche Auskünfte an Antragstellende und beraten Bürger/-innen in personenbeförderungsrechtlichen und fahrlehrerrechtlichen Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Sie sind verantwortlich für die Festsetzung der Bearbeitungsgebühren

Eine Änderung oder Ergänzung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.

Ihr Profil, das zu uns passt

  • eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/‑r, als Verwaltungswirt/‑in oder Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement – vorzugsweise in einer Landes- oder Kommunalverwaltung
  • bewerben können sich auch Beschäftigte mit abgeschlossener Erster Prüfung nach der Entgeltordnung (VKA) (ehem. Angestelltenlehrgang I)
  • Sie verfügen über eine engagierte und eigenverantwortliche Arbeitsweise und arbeiten, auch bei hohem Arbeitsanfall, selbstständig und sorgfältig
  • Sie verfügen über ein freundliches sowie kundenorientiertes Auftreten, bleiben in Konfliktsituationen ruhig, können Ihren Standpunkt sachlich vertreten und arbeiten gerne im Team
  • Sie verfügen über gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache und haben sicheren Umgang mit MS-Office-Programmen
  • wünschenswert sind Berufserfahrung in Personenbeförderungs- und im Fahrerlaubnisrecht und/oder Kenntnisse in der Ordnungsverwaltung

Freuen Sie sich auf

  • Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeitmodelle
  • persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch unseren BildungsCampus
  • Gesundheitsmanagement und Sportangebote
  • ein kostenfreies Deutschlandticket für den ÖPNV
  • Stuttgart-Zulage für Tarifbeschäftigte – bis zu 150 € monatlich
  • betriebliche Altersvorsorge und Jahressonderzahlung

Wir bieten Ihnen eine Stelle der Entgeltgruppe 8 TVöD.

Noch Fragen?

Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen Matthias Franke unter 0711 216-98220 gerne zur Verfügung. Für personalrechtliche Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Marina Efthimiou unter 0711 216-93780 oder poststelle.32-bewerbungen@stuttgart.de. Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter www.stuttgart.de/karriere.

Weitere Informationen zum Amt für öffentliche Ordnung finden Sie unter www.stuttgart.de/ordnungsliebe.

Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 24.07.2025 an unser Online-Bewerbungsportal unter www.stuttgart.de/jobs. Falls eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können Sie uns Ihre Papierbewerbung unter Angabe der Kennzahl 32/0062/2025 an das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart, Eberhardstraße 39, 70173 Stuttgart senden.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.