Die Berufsakademie Sachsen zählt mit den Hochschulen zu den Einrichtungen des tertiären Bildungsbereiches. Zum 01.01.2025 wird die Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen umgewandelt. Sie führt Studierende in dual organisierten Studiengängen zum Abschluss Bachelor of Arts, Bachelor of Science, Bachelor of Engineering. Die wissenschaftlich-theoretischen Studienabschnitte werden an den Staatlichen Studienakademien und die praktischen Studienabschnitte bei einem Praxispartner realisiert.
An der Staatlichen Studienakademie Bautzen ist nachfolgende Stelle zu besetzen:
Koordinatorin/Koordinator PR und Kommunikation (m/w/d)
(Entgeltgruppe bis E 9 TV-L; Teilzeit 30 h/Woche; befristet auf 2 Jahre)
(Kennziffer: BZ 2024/06)
(Kennziffer: BZ 2024/06)
Aufgabenprofil:
- eigenständige Planung, Durchführung und Organisation der Presse- und Medienarbeit
- verantwortliche Redaktion zielgruppenspezifischer Inhalte für Kommunikationsmedien
- Betreuung der Social Media Kanäle (Planung und Vermarktung von Content, Weiterentwicklung der Kanäle)
- Messemanagement inkl. Vertreten des Standortes Bautzen bei zentralen und dezentralen Messen
- eigenverantwortliche Vorbereitung und kommunikative Begleitung von Veranstaltungen (z. B. Praxispartnertage, Tage der offenen Tür, Hochschulinformationstage)
- eigenständige strategische Entwicklung und Durchführung von Themen, Projekten und Kampagnen
- eigenverantwortliche Verwaltung des Budgets
- stetige Abstimmung mit der AG Marketing
Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- einschlägiges abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor FH/BA im Bereich Marketing, Journalismus, Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikationswissenschaften oder vergleichbar)
- mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
- sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit sowie Organisationsgeschick
- eine eigenverantwortliche und strukturierte Arbeitsweise und die Fähigkeit, flexibel zu reagieren
- Zuverlässigkeit, Empathie und Mut, neue Dinge auszuprobieren
- praxisnahe Erfahrungen im ausgeschriebenen Aufgabenprofil
- Bereitschaft zu Dienstreisen (Fahrerlaubnis Klasse b)
Wir bieten Ihnen:
Da die Einstellung auf § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz beruht, können Bewerberinnen und Bewerber, die in einem Arbeitsverhältnis zum Freistaat Sachsen stehen oder bereits gestanden haben, nicht berücksichtigt werden. Eine entsprechende Erklärung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Die Berufsakademie Sachsen begrüßt ausdrücklich die Bewerbung von Frauen. Bewerbungen schwerbehinderter Personen oder Gleichgestellter nach Maßgabe des SGB IX werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
- regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- zusätzliche tarifvertragliche betriebliche Altersversorgung (VBL)
- Sonderzahlung gemäß § 20 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Da die Einstellung auf § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz beruht, können Bewerberinnen und Bewerber, die in einem Arbeitsverhältnis zum Freistaat Sachsen stehen oder bereits gestanden haben, nicht berücksichtigt werden. Eine entsprechende Erklärung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Die Berufsakademie Sachsen begrüßt ausdrücklich die Bewerbung von Frauen. Bewerbungen schwerbehinderter Personen oder Gleichgestellter nach Maßgabe des SGB IX werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.