📋 Ihre Aufgaben:
Sie übernehmen die Leitung der Finanzbuchhaltung und des kommunalen Vollstreckungswesens der Gemeinde Barsbüttel. Gemeinsam mit drei Mitarbeitenden verantworten Sie den operativen Bereich der Gemeindekasse im doppischen Haushaltsrecht Schleswig-Holsteins.
Ihre Kernaufgaben umfassen insbesondere:- Leitung der Gemeindekasse inkl. fachlicher Steuerung und Kontrolle der unterstellten Mitarbeitenden
- Sicherstellung des gesamten Zahlungsverkehrs (Ein- und Auszahlungen, Online-Banking, Barverkehr)
- Aufsicht über die kassenmäßige Buchführung, Führung der Kassenjournale und Erstellung der Kassenabschlüsse
- Mitwirkung beim doppischen Jahresabschluss, insbesondere durch Buchungs- und Saldennachweise, Abstimmarbeiten, Abschlussbuchungen
- Verwaltung und Abstimmung der Bankkonten sowie der Verwahrgelder und Vorschüsse
- Oanisation des Belegwesens, Buchhaltungsprüfungen und interner Kontrollen
- Überwachung und Durchführung des Forderungsmanagements (Offene Posten, Mahnwesen, Stundung, Abschreibung)
- Leitung und Koordination des Vollstreckungswesens inkl. Fachaufsicht über den Außendienst
- Mitwirkung bei Kassen- und Rechnungsprüfungen sowie Erarbeitung statistischer Übersichten und Berichte
- Beratung der Fachbereiche in kassenrelevanten Fragen sowie Betreuung von Auszubildenden
🎯 Ihr Profil:
Idealerweise verfügen Sie über eine Qualifikation für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst (z. B. Verwaltungslehrgang II oder ein abgeschlossenes Studium der Public Administration) oder ein betriebswirtschaftliches Studium mit Schwerpunkt im Finanz- oder Rechnungswesen.
Alternativ können Sie sich bewerben, wenn Sie über gleichwertige berufspraktische Erfahrungen und fundierte Kenntnisse in der kommunalen Finanzbuchhaltung verfügen – insbesondere im Bereich doppisches Haushaltsrecht.
Darüber hinaus bringen Sie mit:- Fundierte Kenntnisse im Haushalts- und Kassenrecht nach GemHVO-Doppik SH
- Erfahrungen im Zahlungsverkehr, Mahnwesen, der Buchführung und Jahresabschlusserstellung
- Vertrautheit mit kommunalen Fachverfahren (z. B. H+H, CIP, Infoma) oder die Bereitschaft zur Einarbeitung
- Ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt, Organisationsfähigkeit und Kommunikationsstärke
- Bereitschaft zur kontinuierlichen fachspezifischen Fort- und Weiterbildung
Wir bieten Ihnen:
- Eine verantwortungsvolle Leitungsfunktion mit klar umrissenen Pflichtaufgaben
- Eine Eingruppierung in EG 10 TVöD-VKA
- Die Möglichkeit einer Fachkräftezulage bis zur Höhe der Endstufe der EG 11,
auf Grundlage des VKA-Vorstandsbeschlusses vom 09.02.2022 (abhängig von Qualifikation und Berufserfahrung) - Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt und Zusatzversorgung (VBL)
- 30 Urlaubstage (5-Tage-Woche), flexible Arbeitszeiten, Möglichkeit zum mobilen Arbeiten
- Ein aufgeschlossenes und kollegiales Team sowie strukturierte Einarbeitung
- Zuschuss zum Deutschlandticket, gesundheitsfördernde Maßnahmen (u.a. ein ergonomischer Arbeitsplatz), Fortbildungsmöglichkeiten
📌 Führung auf Probe:
Bei erstmaliger Übernahme einer Führungsposition erfolgt die Stellenübertragung zunächst auf Probe gemäß § 31 TVöD. Während der Probezeit wird eine persönliche Zulage in Höhe des Differenzbetrages zur EG 10 gezahlt. Nach erfolgreicher Bewährung erfolgt die dauerhafte Übertragung der Funktion.