Aufgabe:
Aktive Mitwirkung bei der Entwicklung, Etablierung, Evaluation sowie Weiterentwicklung von Pflegekonzepten Bedarfsgerechte, den wirtschaftlichen und gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Dienst- und Urlaubsplanung zur Sicherung einer qualitätsgerechten Kranken- bzw. Kinderkrankenpflege Bedarfsgerechter, stationsübergreifender Einsatz von Pflegepersonal in enger kollegialer Zusammenarbeit mit anderen Stationsleitungen Sicherstellung der reibungslosen und individualisierten Patientenversorgung durch bedarfsgerechte Zuweisung der Patient*innen an die Pflegekräfte der Station auf der Grundlage des Krankenpflegeprozesses, von Qualitätsrichtlinien, Standards, Standardarbeitsanweisungen und von ärztlichen AnordnungenQualifikation:
Staatlich anerkanntes Examen, das nach abgeschlossener, gesetzlich vorgeschriebener beruflicher Ausbildung zum Führen der Berufsbezeichnung »Pflegefachfrau« oder »Pflegefachmann« berechtigt Oder staatlich anerkanntes Examen in der Gesundheits- und Krankenpflege bzw. in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder staatlich anerkanntes Examen in der Altenpflege Mindestens zweijährige Berufspraxis Abgeschlossene Weiterbildung zur Leitung von Pflege-, Funktions- und Wohngruppeneinheiten oder abgeschlossenes PflegemanagementstudiumWeitere Angebote in den Bereichen: