Aufgabe:
Die qualifizierte Beratung und Unterstützung von rechtlichen Betreuer*innen und Bevollmächtigten im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amtes Die Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuer*innen Die Vermittlung von anderen Hilfen Die Sachverhaltsermittlung zum rechtlichen Betreuungsbedarf im Einzelfall, als Entscheidungsgrundlage für die Gerichte sowie deren Unterstützung im Rahmen der Vollzugshilfe bei Zwangsvorführungen Die Stellungnahmen zu laufenden Betreuungsverfahren und Beschwerden im Auftrag des Betreuungsgerichts sowie Krisenintervention in Konfliktsituationen Die Beratung und Information von Bürger*innen zur Vorsorge durch Vollmachten und Betreuungsverfügungen sowie zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung Die Organisation und Durchführung der Aufgaben nach dem BtG Die Übernahme von BehördenbetreuungenQualifikation:
Qualifikation als Diplom-Sozialarbeiter*in bzw. Diplom-Sozialpädagog*in oder Diplom-Pädagog*in oder vergleichbare Studiengänge Teamfähigkeit Konflikt- und Kritikfähigkeit Engagement und Eigeninitiative Selbstständigkeit Lernbereitschaft Entscheidungsfähigkeit Verantwortungsbereitschaft EDV-Kenntnisse Fahrerlaubnis der Klasse B, verbunden mit der Bereitschaft, den eigenen PKW für dienstliche Zwecke (Außendienst) einzusetzen Wünschenswert wären außerdem: Kenntnisse im Sozialhilferecht, bevorzugt in den Rechtsgebieten des BtG, BGB, SGB, FamFG Erfahrungen im Bereich der Erwachsenenbildung (BtG)Weitere Angebote in den Bereichen: