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Aufgabe:

soziale Beratung, Hilfeplanung und Vermittlung von Sozial- und Jugendhilfeleistungen Beratung bei Trennungs-, Scheidungs- und Umgangsfragen Beratung, Gewährung, Steuerung von Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen Durchführung und Gewährleistung von Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren stadtteilbezogene Sozialarbeit Wahrnehmung der genannten Tätigkeiten im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit, im Rufbereitschaftsdienst sowie gegebenenfalls unter Nutzung eines Dienstfahrzeuges Die Ausübung der genannten sozialpädagogischen Tätigkeiten kann in den regulären Aufgabenfeldern des Allgemeinen Sozialen Dienstes oder in spezialisierten Bereichen erfolgen (z. B. Eingliederungshilfe oder unbegleitete minderjährige Ausländer).

Qualifikation:

Erforderlich sind: ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium auf mindestens Bachelorniveau in den Fachrichtungen Soziale Arbeit oder Erziehungs- und Bildungswissenschaften staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (m/w/d) bzw. ein laufendes Beantragungsverfahren Berücksichtigt werden ebenfalls Personen, welchen die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (m/w/d) oder das Ergebnis der Bachelor- oder Masterarbeit in den o. g. Fachrichtungen innerhalb der nächsten 6 Monate vorliegen wird und die nach dem erfolgreichen Abschluss berechtigt sind die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (m/w/d) zu beantragen. Die Einstellung als Sozialarbeiter ASD (m/w/d) erfolgt jedoch frühestens, wenn der erforderliche Fachhochschul- oder Hochschulabschluss nachgewiesen werden kann. Erwünscht sind: Rechtskenntnisse im BGB und SGB VIII Kenntnisse im Beratungsmanagement, Hilfeplanverfahren und Fallsteuerung Team-, Konflikt- und Kritikfähigkeit hohe Belastbarkeit und Stressresistenz Beratungs-, Präsentations- und Gesprächsführungskompetenz Im Falle einer Einstellung sind nachzuweisen: ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a BZRG (ohne Vorstrafen)