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Aufgabe:

Entscheidung über Einbürgerungen nach den §§ 8, 9 und 10 Staatsangehörigkeitsgesetz Prüfung von Anträgen im Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren Prüfung von Anträgen auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen

Qualifikation:

Studium zum Bachelor of Arts - Public Management bzw. den Verwaltungsfachwirt oder eine vergleichbare berufliche Qualifikation Berufserfahrung im Bereich Einbürgerungswesen ist von Vorteil Selbstständige, ergebnisorientierte und systematische Arbeitsweise Fähigkeit, sich rasch in neue EDV-Fachverfahren einzuarbeiten sowie sichere EDV-Anwenderkenntnisse in den MS-Office-Produkten Kommunikationsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen Freude an der Arbeit im Team Entscheidungsfreude und Kontaktfähigkeit Freundliches und sicheres Auftreten