Aufgabe:
Sie betreuen die Einrichtung der Landesverwaltung in Baden-Württemberg (z. B. Polizei, Justiz, Ministerien, Finanzverwaltungen oder Regierungspräsidien) vor Ort Sie ermitteln die Ursachen von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen Sie beraten und überwachen unsere Mitgliedsbetriebe in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Sie übernehmen als Aufsichtsperson I Dozenten- bzw. Referententätigkeiten Sie arbeiten an Projekten mit und unterstützen bei der Entwicklung neuer InformationsquellenQualifikation:
Ein abgeschlossenes technisches bzw. naturwissenschaftliches Studium Mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung (dies ist Voraussetzung für die Ausbildung zur Aufsichtsperson I) Erfahrung im Bereich Arbeitsschutz, Sicherheitstechnik oder in einem vergleichbaren Bereich Eine selbstständige, strukturierte Arbeitsweise sowie Flexibilität Eine ausgeprägte Dienstleistungs- und Kundenorientierung Eine hohe soziale Kompetenz und Teamfähigkeit Einen Führerschein Klasse B bzw. 3 Eine ausgesprägte Außendienstbereitschaft Die Befähigung zur Aufsichtsperson I bzw. die Bereitschaft, sich zur Aufsichtspeson I ausbilden zu lassenWeitere Angebote in den Bereichen: